Gesetzliche Krankenversicherung

Nach Abschluss der Testphase wird mit dem für Sie am besten geeigneten Hörgerät die Hörverbesserung mittels verschiedener Kontrolltests dokumentiert. Für die abschließende Bewilligung durch die Krankenkasse wird die durch das Hörgerät erzielte Hörverbesserung von Ihrem HNO-Arzt überprüft. Erst nach abschließender Zustimmung des HNO-Arztes kann der Hörakustiker die Kosten bei der Krankenkasse geltend machen. Jeder Versicherte hat alle sechs Jahre Anspruch auf erneute Versorgung mit aktueller Technik und somit Anspruch auf erneute Bezuschussung der Krankenkasse. Der Hörakustiker ist verpflichtet, den Service der Hörgeräte für die vollen sechs Jahre der Versorgungsdauer zu übernehmen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen aktuell einen Betrag von ca. 700€ pro Ohr. 

Mindestanforderungen an Kassenhörgeräte

Für die Förderungsbeträge der gesetzlichen Krankenversicherung gelten folgende Mindestanforderungen an Hörgeräte:

  • Digitaltechnik
  • mindestens vier Kanäle
  • Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung
  • mindestens drei Hörprogramme
  • eine Verstärkungsleistung von mindestens 75 Dezibel für an Taubheit grenzende Schwerhörige

Durch die Mindestanforderungen wird ein weitestgehender Ausgleich des Hörverlusts sichergestellt.

Weiterhin gibt es natürlich Hörgeräte mit verschiedener Komfortausstattungen, bei denen nur die Differenz zwischen dem Förderungsbetrag und dem Hörgerätepreis zu zahlen ist. Die ohrenärztliche Verordnung für Hörhilfen (Muster 15) sowie 10,- € pro Hörgerät Hilfsmittelgebühr (oder Befreiungsausweis) sind Voraussetzungen für die Förderung Ihrer Krankenkasse.

 

Private Krankenkasse

Das Verfahren zur Kostenübernahme der privaten Krankenkasse weicht grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenkasse ab. In vielen Fällen ist eine höhere Kostenübernahme bzw. teilweise sogar eine komplette Kostenübernahme von hochwertigen Hörsystemen möglich. Jedoch ist dies nicht immer der Fall! Grundsätzlich hängt die Kostenübernahme bzw. der Zuschuss stark von dem individuellen Vertrag der PKV mit dem Versicherten ab. 

Sie können sich auf unsere Vor-Ort-Experten verlassen! Wir helfen Ihnen bei der Abrechnung und der Wahl der optimalen Hörgeräte. 

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